Den Mitarbeitern des WBV ist ungehinderter Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren. Insbesondere ist die Wasseruhr frei zugänglich zu halten. Im Bereich der Wasseruhr dürfen keine baulichen Elemente ( Verkleidungen u.a. ) oder Einrichtungsgegenstände ( Regale u.a. ) vorhanden sein.