Der Wasserbeschaffungsverband
Der Wasserbeschaffungsverband Altenhof - Girkhausen hat die Aufgabe, seine Mitglieder mit Trinkwasser zu versorgen. Dies sind zur Zeit etwa 1300 Einwohnern mit cirka 420 eingebauten Wasserzählern.
Rechtsgrundlage des Verbandes ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG vom 12.02.1991 BGBL. I S. 405.) Gemäß § 1 des WVG dient der Verband dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder; er verwaltet sich im Rahmen dieser Gesetze selbst. Der WBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der WBV wird von dem gewählten Vorstand nebenberuflich bzw. ehrenamtlich geführt. Am Besten erreichen sie uns per E-Mail oder Kontaktformular. In dringenden Fällen natürlich auch jederzeit telefonisch.
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet umfasst die Ortschaften Altenhof und Girkhausen der Gemeinde Wenden.
Mitglieder
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossenen Grundstücke.
Datennutzung
Die vom WBV Altenhof-Girkhausen vorgenommene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Verbandsmitglieder erfolgt gemäß § 28 Absatz 3 des BDGS (Bundesdatenschutzgesetz)
Die Datenschutzerklärung kann über die Navigationsleiste unten aufgerufen werden.
Die auf unseren Anträgen, Einwilligungen, Kontaktformularen und Zählerstandseingabe erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zu eigenen Zwecken, zur Abwicklung der Trinkwasserversorgung genutzt. Eine Übermittlung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, zum Zweck der Gebührenermittlung für Abwasser an die Gemeinde Wenden. Sonstige Weitergabe oder Nutzung durch Dritte erfolgt nicht.