Die Wasserzähler im Versorgungsgebiet des WBV Altenhof - Girkhausen müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden.

Für den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Haus- und Grundstücksanschlusses ist ausschließlich der Anschlussnehmer verantwortlich. ( § 16 der Wasserbezugsordnung )  

Wir machen darauf aufmerksam, dass besonders für den Uhrentausch die Absperrvorrichtungen vor und hinter dem Wasserzähler in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen sind. Ersatzweise wird der WBV diese  Unterhaltungsarbeiten selbst ausführen und dem Anschlussnehmer in Rechnung stellen.

Den Mitarbeitern des WBV ist ungehinderter Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren. Insbesondere ist die Wasseruhr frei zugänglich zu halten. Im Bereich der Wasseruhr dürfen keine baulichen Elemente (Verkleidungen u.a.) oder Einrichtungsgegenstände (Regale u.a.) vorhanden sein. 

Ansprechpartner: Matthias Jung

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